Genehmigungen und Vorschriften
Brauche ich für mein Werbeschild eine Genehmigung?
Kurz gesagt
Oft ja — und zwar nach der Bauordnung Ihres Bundeslandes, nicht nach einer bundesweiten Regel.
Werbeanlagen gelten baurechtlich als bauliche Anlagen. Zuständig ist deshalb die Landesbauordnung — und die gibt es sechzehnmal, mit unterschiedlichen Grenzen dafür, ab wann etwas verfahrensfrei ist. Eine bundesweit gültige Antwort auf diese Frage existiert nicht, und wer Ihnen eine gibt, hat eine der sechzehn gelesen.
Was die Antwort in Ihrem Fall bestimmt, sind vier Dinge: die Größe der Anlage, ob sie an der Stätte der Leistung sitzt oder Fremdwerbung ist, wo das Gebäude steht — innerhalb oder außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile —, und ob für Ihre Straße oder Ihren Ortskern eine eigene Satzung gilt.
Diese Satzungen sind der Punkt, den fast alle übersehen. Viele Gemeinden haben eine Werbeanlagen- oder Gestaltungssatzung, die Material, Größe, Anbringungshöhe und manchmal sogar Leuchtfarben vorschreibt — unabhängig davon, ob das Schild sonst verfahrensfrei wäre. Kommt Denkmalschutz dazu, gilt ohnehin eine eigene Erlaubnispflicht.
Praktisch heißt das: Ein Anruf beim Bauamt Ihrer Gemeinde, bevor etwas bestellt wird, kostet zehn Minuten. Ein Schild, das wieder abmontiert werden muss, kostet das Schild, die Montage und die Demontage.
Wer es verbindlich sagt
Verbindlich entscheidet die Bauaufsicht Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises. Wir sagen Ihnen, welche Angaben dafür gebraucht werden, und liefern die Zeichnung dazu — die Auskunft selbst kann nur die Behörde geben.
Wenn daraus ein Auftrag werden soll:
Hängt damit zusammen
Wie groß darf ein Schild sein, ohne dass ich einen Bauantrag brauche?
Das steht in der Bauordnung Ihres Bundeslandes — die Grenzen unterscheiden sich, und sie hängen am Ort.
NachlesenBraucht Leuchtreklame eine eigene Genehmigung?
Meistens ja — und zwar auch dort, wo dasselbe Schild unbeleuchtet verfahrensfrei wäre.
NachlesenDarf ich als Mieter ein Schild an die Fassade schrauben?
Zwei Erlaubnisse sind nötig — die des Eigentümers und die der Bauaufsicht. Die eine ersetzt die andere nicht.
NachlesenNächster Schritt
Erzählen Sie uns,
was Sie vorhaben.
Am schnellsten geht es per WhatsApp — dort antworten wir meist innerhalb weniger Minuten. Wenn ein Gespräch besser passt, machen wir daraus einen Telefontermin.
Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostet nichts.
Wir hören zu, sagen Ihnen ehrlich, was Ihr Vorhaben ungefähr kostet und wie lange es dauert — und wenn Sie woanders besser aufgehoben sind, sagen wir auch das.
Wer wir sind, auf sechs Seiten.
Haltung, Leistungen, Arbeiten und der Ablauf einer Zusammenarbeit — als PDF zum Lesen und Weitergeben.
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