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Gastronomie und Einzelhandel

Wie bekomme ich die Allergene auf die Karte, ohne sie unleserlich zu machen?

Kurz gesagt

Mit einem System aus Kennziffern und einer Legende — nicht mit vierzehn Zeilen unter jedem Gericht.

Über die vierzehn kennzeichnungspflichtigen Allergene muss informiert werden, auch bei loser Ware. Wie das geschieht, ist nicht bis ins Letzte vorgeschrieben — und genau darin liegt der Gestaltungsspielraum, den die meisten Karten nicht nutzen.

Bewährt hat sich die Kennzeichnung am Gericht durch ein hochgestelltes Zeichen und eine einzige Legende, die einmal auf der Karte steht. In Deutschland sind dafür Ziffern gebräuchlich, in **Österreich** Buchstaben von A bis R. Wer für beide Länder druckt, muss sich entscheiden — oder zwei Fassungen setzen.

Die drei Fehler, die eine Karte ruinieren: die Legende auf jeder Seite wiederholen, die Kennzeichnung in derselben Schriftgröße wie den Gerichtsnamen setzen, und die Zusatzstoffe mit den Allergenen in eine Liste werfen. Es sind zwei verschiedene Kennzeichnungen mit zwei verschiedenen Zwecken.

Typografisch ist die Aufgabe lösbar: kleinere Auszeichnung, ausreichender Abstand, die Legende an einer Stelle, die gefunden wird — meistens unten auf der letzten Seite oder auf der Rückseite. Danach liest sich die Karte wieder wie eine Karte.

Wer es verbindlich sagt

Welche Angaben Ihr Betrieb machen muss und in welcher Form, sagt Ihnen Ihr Lebensmittelüberwachungsamt oder Ihr Gastronomieverband verbindlich. Wir setzen, was Sie uns geben — und sagen, wenn etwas fehlt.

Wenn daraus ein Auftrag werden soll:

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Am schnellsten geht es per WhatsApp — dort antworten wir meist innerhalb weniger Minuten. Wenn ein Gespräch besser passt, machen wir daraus einen Telefontermin.

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Wir hören zu, sagen Ihnen ehrlich, was Ihr Vorhaben ungefähr kostet und wie lange es dauert — und wenn Sie woanders besser aufgehoben sind, sagen wir auch das.

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