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Marke und Logo

Muss meine Adresse auf die Visitenkarte?

Kurz gesagt

Nein — eine Visitenkarte ist kein Geschäftsbrief, und die Pflichtangaben für Briefe greifen hier nicht.

Die Angabepflichten aus dem Handelsrecht knüpfen an Geschäftsbriefe an: Schreiben, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind und ein Geschäft betreffen. Eine Visitenkarte ist das nicht. Sie ist eine Kontaktangabe, und was daraufsteht, entscheiden Sie.

Das ist für viele überraschend, aber praktisch relevant: Wer vom Wohnsitz aus arbeitet, muss seine Privatanschrift nicht auf der Karte veröffentlichen. Zwei Wege, auf denen Sie erreichbar sind, genügen — Telefon und E-Mail sind meistens die richtigen.

Die Grenze verschwimmt dort, wo die Karte anfängt, wie ein Geschäftsbrief zu wirken: wenn Bestellungen darüber laufen, wenn sie einem Angebot beiliegt, wenn sie preisliche Aussagen trägt. Wer unsicher ist, setzt die Angaben klein auf die Rückseite — das kostet nichts und erspart die Diskussion.

Wichtiger als die Pflicht ist ohnehin die Wirkung: Drei Telefonnummern, zwei Adressen und ein QR-Code sind kein Vollständigkeitsbeweis, sondern eine Karte, auf der man nichts findet.

Wer es verbindlich sagt

Was Ihre Rechtsform an Angaben verlangt und wo die Grenze zum Geschäftsbrief liegt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater oder Anwalt. Wir setzen, was Sie entscheiden.

Wenn daraus ein Auftrag werden soll:

Visitenkarten gestalten lassen

Nächster Schritt

Erzählen Sie uns,
was Sie vorhaben.

Am schnellsten geht es per WhatsApp — dort antworten wir meist innerhalb weniger Minuten. Wenn ein Gespräch besser passt, machen wir daraus einen Telefontermin.

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Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostet nichts.

Wir hören zu, sagen Ihnen ehrlich, was Ihr Vorhaben ungefähr kostet und wie lange es dauert — und wenn Sie woanders besser aufgehoben sind, sagen wir auch das.

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