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Schilder

Bin ich verpflichtet, ein Firmenschild anzubringen?

Kurz gesagt

In Deutschland gibt es keine allgemeine Schildpflicht — in Österreich sehr wohl. Und es hängt an der Rechtsform.

Eine Vorschrift, die jeden Gewerbetreibenden in Deutschland zu einem Schild am Gebäude verpflichtet, gibt es nicht. Was es gibt, sind Pflichten an anderer Stelle: Geschäftsbriefe, Rechnungen, E-Mails und Website müssen je nach Rechtsform bestimmte Angaben tragen. Wer daraus ableitet, das gelte auch für die Haustür, verwechselt zwei Dinge.

Anders sieht es aus, wenn Sie Kundschaft empfangen. Ein Ladengeschäft, eine Praxis oder ein Handwerksbetrieb mit Publikumsverkehr braucht faktisch ein Schild — nicht weil es vorgeschrieben ist, sondern weil sonst niemand hineinfindet. Bei bestimmten Gewerben kommen Aushangpflichten dazu, etwa Öffnungszeiten im Einzelhandel.

In **Österreich** ist die Lage anders: Die Gewerbeordnung verlangt eine Kennzeichnung der Betriebsstätte, und die Wirtschaftskammer nennt dazu, was daraufgehört. Wer einen Standort in Österreich hat, sollte das nicht mit der deutschen Praxis verwechseln.

Für die Gestaltung heißt das: Wir fragen zuerst, wer das Schild lesen soll. Ein Schild für Zusteller sieht anders aus als eines für Laufkundschaft, und beide sehen anders aus als eines, das nur der Ordnung halber hängt.

Wer es verbindlich sagt

Welche Angaben Ihre Rechtsform auf Geschäftsbriefen verlangt, sagt Ihnen Ihr Steuerberater. Für Österreich ist die Wirtschaftskammer die richtige Stelle.

Wenn daraus ein Auftrag werden soll:

Schildherstellung

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