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Schilder

Wie muss ein Hinweisschild zur Videoüberwachung aussehen?

Kurz gesagt

Die Datenschutz-Grundverordnung schreibt Inhalte vor, aber keine Größe — lesbar sein muss es trotzdem.

Wer Kundschaft filmt, muss darüber informieren, bevor jemand den überwachten Bereich betritt. Das Schild ist die erste Stufe dieser Information: Piktogramm, wer verantwortlich ist, wie man ihn erreicht, zu welchem Zweck gefilmt wird, wie lange gespeichert wird und wo die ausführlichen Angaben zu finden sind.

Eine vorgeschriebene Größe gibt es nicht, und genau das führt zu den beiden häufigen Fehlern. Der erste: ein Schild in Scheckkartengröße neben der Tür, das die Angaben zwar trägt, aber niemand lesen kann — informiert ist damit niemand. Der zweite: alle Angaben in voller Länge auf das Schild, wodurch eine Texttafel entsteht, die erst recht niemand liest.

Bewährt hat sich die Zweiteilung: ein gut lesbares Schild mit Piktogramm und den Kernangaben am Zugang, und die ausführliche Information dahinter — als Aushang, als Blatt an der Kasse oder über einen kurzen Link. Auf dem Schild steht dann, wo sie zu finden ist.

Gestalterisch ist das eine dankbare Aufgabe: Ein Pflichtschild, das zum übrigen Auftritt passt, wirkt souverän. Eines aus dem Baumarkt wirkt wie eine Ausrede.

Wer es verbindlich sagt

Ob und wie Sie überwachen dürfen, ist eine datenschutzrechtliche Frage und keine gestalterische. Auskunft geben die Aufsichtsbehörde Ihres Landes oder ein Anwalt; in Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln.

Wenn daraus ein Auftrag werden soll:

Schildherstellung

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