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Marke und Logo

Wem gehören die Entwürfe, die ich nicht genommen habe?

Kurz gesagt

Dem Gestalter. Übertragen wird nur, was vereinbart ist — und das ist üblicherweise der ausgewählte Entwurf.

Das Urheberrecht entsteht beim Menschen, der etwas geschaffen hat, und es lässt sich in Deutschland nicht verkaufen. Was übertragen wird, sind Nutzungsrechte: das Recht, ein bestimmtes Werk für einen bestimmten Zweck zu verwenden. Was im Angebot steht, wird übertragen; was nicht darin steht, nicht.

Bei einem Logoauftrag heißt das in aller Regel: Sie erhalten die Rechte an dem Zeichen, für das Sie sich entschieden haben. Die Entwürfe, die es nicht geworden sind, bleiben beim Gestalter — sie sind bezahlte Arbeit, aber sie waren nicht Gegenstand der Übertragung.

Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern hat einen praktischen Grund. Eine abgelehnte Richtung ist oft der Ausgangspunkt für eine spätere Arbeit. Und umgekehrt: Wer alle Entwürfe mitnimmt, könnte den zweiten davon nächstes Jahr bei einem anderen Dienstleister umsetzen lassen — was das Honorar für den ersten rückwirkend zur Anzahlung macht.

Wenn Sie mehr wollen als den ausgewählten Entwurf, ist das verhandelbar und keine große Sache. Es gehört nur ins Angebot und nicht in ein Gespräch nach der Rechnung.

Wer es verbindlich sagt

Was in Ihrem Fall übertragen wurde, steht in Ihrem Angebot und in den AGB. Im Zweifel liest ein Anwalt das schneller als eine Wiki.

Wenn daraus ein Auftrag werden soll:

Corporate Design erstellen lassen

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Am schnellsten geht es per WhatsApp — dort antworten wir meist innerhalb weniger Minuten. Wenn ein Gespräch besser passt, machen wir daraus einen Telefontermin.

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Wir hören zu, sagen Ihnen ehrlich, was Ihr Vorhaben ungefähr kostet und wie lange es dauert — und wenn Sie woanders besser aufgehoben sind, sagen wir auch das.

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