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Marke und Logo

Darf ich ein Logo, das eine KI erzeugt hat, als Marke anmelden?

Kurz gesagt

Rechtlich unsicher — und der Punkt ist nicht die Anmeldung, sondern ob Sie das Zeichen später verteidigen können.

Zwei Dinge werden hier regelmäßig verwechselt. Das **Markenrecht** schützt ein Zeichen für bestimmte Waren und Dienstleistungen, wenn es eingetragen wird — es fragt nicht danach, wer es gezeichnet hat. Das **Urheberrecht** entsteht ohne Anmeldung, aber nur an persönlichen geistigen Schöpfungen. Ein rein maschinell erzeugtes Bild hat keinen menschlichen Schöpfer.

Daraus folgt das eigentliche Risiko. Ohne urheberrechtlichen Schutz fehlt Ihnen eine zweite Verteidigungslinie, wenn jemand Ihr Zeichen abwandelt. Und Sie können nicht ausschließen, dass ein Generator jemand anderem ein sehr ähnliches Zeichen ausgibt — die Modelle sind auf denselben Daten trainiert.

Dazu kommt die Frage, welche Rechte Ihnen der Anbieter des Werkzeugs überhaupt einräumt. Manche Nutzungsbedingungen erlauben die kommerzielle Verwendung, andere schließen sie aus oder behalten sich Rechte vor. Das steht in den Bedingungen, nicht im Marketing.

Unsere Haltung: Wir erzeugen Zeichen nicht maschinell. Wenn Sie ein KI-Logo mitbringen, sagen wir Ihnen, was daran problematisch ist — und zeichnen es auf Wunsch als eigenständige Marke neu.

Wer es verbindlich sagt

Die Rechtslage ist in Bewegung und im Einzelfall nur von einem Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu beurteilen. Dieser Eintrag beschreibt, worauf es ankommt — er ersetzt die Beratung nicht.

Wenn daraus ein Auftrag werden soll:

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Am schnellsten geht es per WhatsApp — dort antworten wir meist innerhalb weniger Minuten. Wenn ein Gespräch besser passt, machen wir daraus einen Telefontermin.

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Wir hören zu, sagen Ihnen ehrlich, was Ihr Vorhaben ungefähr kostet und wie lange es dauert — und wenn Sie woanders besser aufgehoben sind, sagen wir auch das.

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